Wie oft müssen Schweißgeräte geprüft werden?
Die Berufsgenossenschaften und der Gesetzgeber geben allen Gewerbetreibenden, egal welchen Bereiches, vor, sich um die elektrische Sicherheit des Betriebes zu kümmern, da dies ansonsten als fahrlässige und vorsätzliche Handlung gewertet wird. Die sicherheitstechnische Überprüfung von Schweißgeräten wird durch die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 geregelt.
Viele Gründe für die regelmäßige Prüfung
Bei Nichtbeachtung des Gesetzes drohen Bußgelder, Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden, Versicherungen können den Schutz verweigern und im Falle von Personenschäden wird die gesamte Schweißanlage stillgelegt. Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn die jeweilige Betriebsstätte beispielsweise durch einen Brand zerstört wird, welcher von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde.
Einwandfreier Zustand gewährleistet Sicherheit
Der Eigentümer muss dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft im Schadensfall den einwandfreien Zustand des Gerätes nach VDE nachweisen, da anderenfalls eine Haftung ausgeschlossen wird, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden kommen.
Um die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheit eines Unternehmens zu erfüllen, befreit eine fachgerechte Prüfung den Betreiber einer Schweißanlage von rechtlichen Risiken. Zudem können Folgeschäden durch eine Prüfung des Schweißgerätes bereits im Voraus erkannt werden und weniger unerwartete Reparaturen senken auf Dauer die Kosten.
Geringe Kosten
Die Kosten einer Prüfung sind oftmals sehr viel geringer als solche, die für die Haftung bei einem Schaden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung wird der Funktions- und Werterhalt der Schweißgeräte-und Anlagen gewährleistet. Um sicherzustellen, dass Schweißgeräte intakt arbeiten und somit die strengen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, müssen die Geräte regelmäßig geprüft werden.
Unterschiedliche Faktoren
Dabei sollte beachtet werden, dass Schweißgeräte bei einer Wiederholungsprüfung oftmals falsch, bzw. unzureichend geprüft werden, denn die elektrische Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen ist nicht gemäß VDE 0701-0702 durchzuführen, sondern hat nach der Norm VDE 0544-4 zu erfolgen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten setzen sich zusammen aus
Die BGR 500 besagt, dass bei der Bemessung der Prüffristen für nicht ortsfeste Einrichtungen der Schweißtechnik zu berücksichtigen ist, dass Schlauchpakete, Schweißleitungen, Steckvorrichtungen, Stabelektrodenhalter und Lichtbogenbrenner stark beansprucht werden, Steckvorrichtungen und Netzanschluss-Leitungen durch vagabundierende Schweißströme beschädigt sein können und die Isolation der Schweißstromquellen durch Staubablagerungen vermindert wird.
Bei Schweißgeräten werden folgende Prüffristen empfohlen:
Die Vierteljährliche Prüfung
Bei der vierteljährigen Prüfung wird der ordnungsgemäßen Zustand per Sichtprüfung durchgeführt, eine Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Einrichtungen durchgeführt und die Prüfung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme auf Wirksamkeit geprüft.
Die jährliche Prüfung
Bei der jährlich empfohlenen Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung der geöffneten Steckverbindungen, die Isolationsprüfung des Eingangs- und Ausgangsstromkreises gegen Körper, sowie beide Stromkreise gegeneinander nach einer inneren Reinigung der Schweißstromquelle. Bei einer elektrischen Wiederholungsprüfung von Schweißgeräten sollten folgenden Parameter bemessen werden: Diverse Isolationswiderstände, der Schutzleiter-Widerstand, der Sondenstrom der leitfähigen und berührbaren Teile, der Sondenstrom der Schweißstromausgänge, die Leerlaufspannungen für Gleich- und/oder Wechselstrom und der Differenzstrom.
Bei der Überprüfung der Schweißgeräte müssen sämtliche Messungen protokolliert werden, wobei die Dokumentation der Prüfung mit einem Prüfprotokoll und einer Prüfplakette erfolgt.